1. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der SOS Software Service GmbH, Unterer Talweg 40, 86179 Augsburg (im Folgenden kurz „ANBIETER“ genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz „KUNDE“ genannt, zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über die Distribution von Software (nachfolgend kurz „Leistungen“ genannt“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. an Gewerbetreibende.
1.3. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6. Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies ausschließlich aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
2.2. Mitarbeiter des ANBIETERS sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen.
3. LEISTUNGEN
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.2. Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Für die Leistungen des ANBIETERS gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Angebots bzw. der Bestellbestätigung geltenden Preise, sofern keine hiervon abweichenden Preise individuell vereinbart wurde. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
4.2. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, die Preise nach Vertragsschluss angemessen zu erhöhen, sobald die Hersteller und/oder Lizenzgeber ihrerseits die Preise erhöhen.
4.3. Der KUNDE ist, soweit nicht abweichend vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Zahlungsziele.
4.4. Unterlässt der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER, bleibt der Zahlungsanspruch des ANBIETERS in jedem Fall unberührt. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
4.5. Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
4.6. Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen zusätzliche Kosten (beispielsweise, aber nicht abschließend: Frachtkosten, Spesen, Verpflegung, zusätzlich erwünschte Requisite) dem KUNDEN zur Last.
5. LIEFERFRISTEN, TEILLIEFERUNG, BEREITSTELLUNG
5.1. Die in der Bestellbestätigung angegebene Lieferfrist ist unverbindlich und stellt keine verbindliche Zusage dar.
5.2. Kommt es zu einer Verzögerung bei der Bereitstellung der Produkte, haftet der Anbieter hierfür nicht, sofern die Verzögerung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS beruht. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt, technische Störungen außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS oder durch Handlungen Dritter verursacht werden.
5.3. Der Anbieter ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
5.4. Die Bereitstellung der Produkte gilt als erfolgt, sobald dem KUNDEN die Zugangsdaten oder sonstige zur Nutzung erforderliche Informationen elektronisch übermittelt wurden. Eine gesonderte Annahmeerklärung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich.
6. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER VEREINBARTEN LEISTUNGEN
6.1. Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
6.2. Der ANBIETER ist nicht Hersteller der bereitgestellten Software und übernimmt daher keine Garantie für die Verfügbarkeit der Software. Die Bereitstellung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der jeweiligen Software seitens des Herstellers. Der ANBIETER ist berechtigt, den Auftrag nicht zu erfüllen, soweit der Hersteller, Lieferant und/oder Lizenzgeber der Software diese zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gar nicht oder nicht zu üblichen Handelsbedingungen vertreibt. Erfüllt der ANBIETER den Auftrag aus diesen Gründen nicht, informiert er den KUNDEN darüber unverzüglich und erstattet etwaige bereits erfolgte Gegenleistungen des KUNDEN.
6.3. Leistungsinhalt und Nutzungskonditionen der Software werden allein durch den Hersteller definiert. Es gilt der jeweilige Endnutzer-Lizenzvertrag („EULA“) des Herstellers. Der ANBIETER ist diesbezüglich keine Vertragspartei.
6.4. Der KUNDE hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes der Software.
6.5. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart, ist der ANBIETER nicht verpflichtet, sonstige, über die bloße Bereitstellung der Software hinausgehende Leistungen, zu erbringen. Insbesondere ist der ANBIETER nicht verpflichtet, Software instand zu setzen, zu installieren, zu konfigurieren oder zu warten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.6. Für die Richtigkeit der dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
6.7 Die Beratung und Bereitstellung erfolgen allein auf Grundlage der vom KUNDEN bereitgestellten Informationen. Eine Pflicht des ANBIETERS, darüber hinausgehende Informationen, insbesondere über die Eignung der Software für Dritte und/oder Endkunden einzuholen, besteht nicht.
6.8. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Software zu verändern, zu kopieren oder auf sonstige Weise zu bearbeiten.
6.9. Der KUNDE verpflichtet sich, die Lizenz- und/oder Nutzungsbedingungen des Herstellers respektive Lizenzgebers einzuhalten. Der KUNDE versichert, beim Softwareverkauf an Dritte und/oder Endkunden, diese zur Einhaltung der Lizenz- und/oder Nutzungsbedingungen des Herstellers respektive Lizenzgebers zu verpflichten.
6.10. Der KUNDE ist vorbehaltlich anderslautender individualvertraglicher Regelungen (insbesondere etwaige Lizenzbestimmungen des Lizenzgebers oder Herstellers) zum gewerblichen Weiterverkauf berechtigt.
7. VERZUG
7.1. Etwaige Fristen zur Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen in jedem Fall nicht, bevor die vereinbarte Vergütung vollständig durch den Kunden beglichen wurde und sämtliche notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN umfassend erbracht wurden.
7.2. Ist der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich der ANBIETER das Recht vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich der fälligen Zahlungen nicht auszuführen.
7.3. Der ANBIETER ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gem. § 626 Abs. 1 BGB zu kündigen und sämtliche Leistungen einzustellen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei einer vereinbarten Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten gegenüber dem ANBIETER in Verzug ist. Der ANBIETER ist berechtigt, die gesamte Vergütung, welche bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig würde, als Schadensersatz geltend zu machen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER aber dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8.1. Die Zahlung ist per Lastschrifteinzug, Vorkasse und Rechnung möglich.
8.2. Im Falle der Zahlung per Lastschrift verpflichtet sich der KUNDE, dem ANBIETER unmittelbar nach Vertragsabschluss ein entsprechendes SEPA-Firmenlastschriftmandat zu erteilen und für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) über den Einzug erfolgt spätestens einen Tag vor Fälligkeit der Lastschrift.
8.3. Zahlungen des KUNDEN werden zunächst auf etwaige ältere fällige Forderungen des ANBIETERS angerechnet, auch wenn der KUNDE eine andere Tilgungsbestimmung trifft. Sind bereits Kosten und/oder Zinsen entstanden, werden eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, sodann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
8.4. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst, etwa mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Überlassung einer falschen Bankverbindung oder widerspricht der KUNDE schuldhaft der Lastschrift, gleichwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der KUNDE diejenigen Gebühren zu tragen, die infolge der Rückbuchung durch das jeweilige Kreditinstitut entstehen.
8.5. Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungsstellung, erfolgen auf elektronischem Weg über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich anfallenden Kosten.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 Der ANBIETER ist selbst nicht Hersteller der Software und übernimmt daher keine Garantie bezüglich der bereitgestellten Software.
9.2 Soweit der ANBIETER Waren als Verkäufer anbietet, gilt Folgendes:
9.2.1 Mängelansprüche des KUNDEN setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der ANBIETER nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung ist der ANBIETER verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
9.2.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der KUNDE nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
9.2.4. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
9.2.5. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
9.2.6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit die bereitgestellte Software in einer Hardware- und/oder Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird. Das gleiche gilt bei vom KUNDEN oder von Dritten vorgenommenen Änderungen und Modifikationen an der Software, ohne Berechtigung kraft Gesetzes oder vertraglicher Abrede zwischen den Parteien.
10. HAFTUNG
10.1. Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Ziffern.
10.2. Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.3. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (Plicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) und/oder eine Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich macht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) verletzt. Diese Haftung ist begrenzt auf den jeweils vorhersehbaren vertragstypischen Schaden, soweit die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.
10.4. Der Anbieter haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ein Erfüllungsgehilfe des Anbieters schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht und/oder Kardinalspflicht verletzt. Diese Haftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit die Verletzung auf einfacher oder grober Fahrlässigkeit des Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruht.
10.5. Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der KUNDE Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Soweit dem Anbieter oder seinem Erfüllungsgehilfen keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
10.6. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
11. EIGENTUMSVORBEHALT
11.1. Soweit der ANBIETER dem KUNDEN Waren zum Kauf anbietet, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
11.2. Der ANBIETER bleibt, sofern ein Kaufvertrag zugrunde liegt, grundsätzlich bis zum vollständigen Eingang der geschuldeten Vergütung Eigentümer der gelieferten Ware. Der KUNDE hat die Ware bis zum Eigentumsübergang sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
11.3. Die Ware ist bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung zwischen den PARTEIEN Eigentum des ANBIETERS und somit weder einer Verpfändung noch einer Sicherungsübereignung zugänglich.
11.4. Der ANBIETER verpflichtet sich, etwaige Sicherheiten auf Verlangen des KUNDEN insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem ANBIETER.
12. DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG
12.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO. Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen Fällen, in denen der KUNDEzuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDENentspricht. Im Übrigen verweist der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter https://sos-software.com/datenschutzerklaerung/.
12.2. Die Parteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
12.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche einschlägigen nationalen und internationalen Exportkontrollvorschriften, insbesondere das deutsche Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV), die Verordnung (EU) 2021/821 (Dual-Use-VO) einzuhalten. Der Käufer ist verpflichtet, vor Weitergabe, Export oder Reexport der Vertragsgegenstände eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass hierfür alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Der Verkäufer haftet nicht für Genehmigungen, die vom Käufer einzuholen sind, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
13. REFERENZNENNUNG UND URHEBERRECHT
13.1. Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet.
13.2. Das komplette Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des Internetauftritts.
13.3. Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.
14. SCHLUSSBESTIMMUNG
14.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Augsburg.
14.2. Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
14.3. Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
14.4. Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
14.5. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Stand: September 2025