§1 ALLGEMEINES
(1) Alle Verkaufs-, Liefer- und Installationsverträge der Fa. SOS Software Service GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
(2) Verbraucher i.S.d Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i.S.d Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i.S.d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben, selbst bei Kenntnis, nur Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
(4) Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
(5) Bei der Verwendung der gelieferten Ware sind die Schutzrechte Dritter zu beachten.
§2 VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(3) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
(4) Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb drei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
(5) Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigungen stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(7) Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.
§3 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER IM FERNABSATZVERTRAG
(1) Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflicht gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
SOS Software Service GmbH
Unterer Talweg 40
86179 Augsburg
Email: info@sos-software.com
(2) Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder er Sache, für uns mit deren Empfang.
(3) Individualsoftware nach Kundenspezifikation sowie Installationsleistungen oder Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen sind ausdrücklich vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Auch ein bereits entsiegelter Softwaredatenträger oder Öffnung verschweißter Verpackung des Softwareträgers ist vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§4 PREISE
(1) Die angebotenen Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim inländischen Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von 10,50 Euro. Der Versand erfolgt – außer bei schriftlich vereinbarter frachtfreier Lieferung – auf Rechnung des Kunden. Für Versendungskauf ins Ausland hat der Kunde die tatsächlichen Frachtkosten zu tagen. Dem Kunden entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
(2) Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist der Verkäufer berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage o.ä. eingetretene Kostensteigerung einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten Kostensteigerungen (wie z.B. Erhöhung der Umsatzsteuer)- durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Die Lieferung der Grundlage der Preiserhöhung erfolgt ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden.
(3) Die vereinbarten Preise verstehen sich ohne Installation, es sei denn diese wird vertraglich geschuldet.
(4) Für die Installation sowie für Schulungen wird nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen abgerechnet, falls nicht schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart wurde.
§5 VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG
(1) Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Versicherungen gegen Schäden jeder Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen.
(2) Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.
(3) Bei vertraglich vereinbarter Installationsleistung durch uns tragen wir die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Abnahme des Werkes durch den Kunden.
(4) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzuge der Annahme ist.
(5) Ist die installierte Anlage vor der Abnahme ohne ein Verschulden unsererseits untergegangen oder verschlechtert worden, so sind wir berechtigt den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendung zu verlangen. Das gleiche gilt bei von uns unverschuldeter Unmöglichkeit der Installation.
(6) Eine Wiederholung der Installation kann der Kunde im Rahmen des Abs. 5 verlangen, wenn und soweit uns dies, insbesondere unter Berücksichtigung unserer sonstigen vertraglichen Verpflichtungen, zuzumuten ist. Für die Wiederholung ist eine erneute Vergütung zu entrichten.
(7) Bei vereinbarten Schulungsleistungen unsererseits, die ohne unser Verschulden nicht am vereinbarten Termin abgehalten werden können, finden die Ziffern (5) und (6) ebenfalls Anwendung.
§6 LIEFERZEIT, INSTALLATIONSFRIST
(1) Solange der Kunde mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist, ruht unsere Lieferpflicht.
(2) Von uns angebotene Lieferfristen und Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
(3) Lieferfristen beginnen mit dem Ausstellungstag der Bestätigung. Sie gelten als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware dem Kunden gemeldet ist.
(4) Überschreiben wir die vereinbarte Lieferfrist, kann der Kunde uns mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Nachfrist von 3 Wochen, beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Kunden, setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten.
(5) Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Kunden nur in dem Fall zu, dass wir bzw. unser Erfüllungsgehilfe die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(6) Zur Einbringung von Teilleistungen sind wir berechtigt.
(7) Sollten wir durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder aufgrund von Lieferschwierigkeiten unserer Zulieferfirmen an der termingerechten Lieferung gehindert sein, obwohl wir rechtzeitig ein ausreichendes Deckungsgeschäft geschlossen haben, verlängert sich die Lieferfrist b.zw der Liefertermin um die Dauer der Störungen.
(8) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir berechtigt, die Lieferung einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf Nachlieferung oder Schadensersatz zusteht. In einem solchen Fall sind wir verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu unterrichten. Dem Kunden steht im Falle einer Teillieferung das Recht zu, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung wertlos für ihn ist.
(9) Die Installationsfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Installation zu Abnahme durch den Kunden, im Falle einer vertraglich vorgesehenen Erprobung zu deren Vornahme bereit ist.
(10) Verzögert sich die Installation durch den Eintritt von Umständen, die von uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung von erheblichen Einfluss sind, eine angemessene Verlängerung der Frist ein; dies gilt auch dann, wenn solche Umstände eintreten, nachdem wir in Verzug geraten sind.
(11) Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, und dem Kunden nachweisbar infolge Verzugs unsererseits ein Schaden erwächst, so kann der Kunde eine Verzugsentschädigung verlangen; diese beträgt jede volle Woche der Verspätung 0,5% im ganzen aber höchstens 5% vom vereinbarten Preis für denjenigen Teil der von uns zu installierende Anlage, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig benutzt werden kann. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.
§7 AUSFUHRBESTIMMUNGEN, EG-EINFUHRUMSATZSTEUER
(1) Die von uns gelieferten Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bei aus dem USA importierten Produkten, den Export-Kontrollbestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbstständig informieren und in eigener Verantwortung die Genehmigungen einholen. Der Kunde haftet für die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit uns gegenüber.
(2) Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Ware, sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
(3) Der Kunde ist weiterhin verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
(4) Wir haften nicht für die Folge mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
§8 ZAHLUNG, VERZUG
(1) Zahlungen erfolgen, falls nicht anderes vereinbart, stets per Nachname.
(2) Ansonsten verpflichtet sich der Kunde, nach Erhalt der Ware innerhalb von 7 Tagen den Kaufpreis zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Sollte zugunsten des Kunden eine Stundungsvereinbarung getroffen werden, werden unsere Forderungen sofort fällig, sobald der Kunde mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten im Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Kunde die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt werden.
(4) Wir sind berechtigt, in den obengenannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurücktreten.
(5) Wechsel werden nur nach Absprache akzeptiert. Wechselkosten und Diskontspesen gehören zu Lasten des Kunden.
(6) Bei nach Vertragsschluss eintretenden Vermögensverschlechterungen des Kunden oder eines nachträglichen Bekanntwerdens einer bereits bei Vertragsschluss bestehenden Vermögensverschlechterungen des Kunde steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche zu verlangen.
(7) Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Kunden ein Schadensersatz nicht zu.
§9 AUFRECHNUNG, ABTRETUNG, WEITERVERÄUSSERUNG VON LIZENZRECHTE
(1) Der Kunde hat das Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.
(3) Die Abtretung der Rechte und/oder die Übertragung der Verpflichtungen des Kunden aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zulässig. Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Kunden an Dritten wird ausdrücklich ausgeschlossen.
§10 PATENT- UND URHEBERRECHTE
(1) Soweit zulässig und nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
(2) An Softwareprodukten, die von uns erstellt wurden, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns herauszugeben. Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, dass solche bestehen oder diese dazu führen, dass sich der Kunde Ansprüche Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Ware beschränkt.
(3) Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt worden, so hat der Käufer uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.
§11 GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERKAUF UND LIEFERUNG
(1) Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbrauchter die Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Zum Nachweis von Gewährleistungsansprüchen bzw. Garantieansprüchen ist der Besteller verpflichtet, den Garantienachweis zusammen mit den Rechnungen bei Geltendmachung vorzulegen.
(2) Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Dateien, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, dass diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
(3) Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
(4) Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Bei Installation wird die Haftung unsererseits, durch vom Kunden oder Dritte unsachgemäß vorgenommenen Änderungen, für die daraus entstandenen Schäden aufgehoben.
(5) Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch unsererseits fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
(6) Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen haben.
(7) Ist der Kunde Unternehmer, können Schadensersatzansprüche – insbesondere auch für Mangelfolgeschäden – gegen uns nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits beruht.
(8) Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 1 dieser Bestimmung).
(9) Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
(10) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§12 MITWIRKUNG DES BESTELLERS BEI DER INSTALLATION
(1) Der Besteller hat uns bei der Installation durch Stellung von Personal und Hardware zu unterstützen.
(2) Der Besteller hat die erforderlichen Aufwendungen und Auslagen der Fa. SOS Software Service GmbH für Reisetätigkeiten nach vorheriger Absprache zu tragen. Übernachtungskosten sind ebenfalls durch den Besteller zu tragen. Diese Aufwendungen sind nicht Bestandteil des Vertragspreises.
(3) Der Besteller hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Installation notwendigen Maßnahmen zu treffen.
§13 Abnahme der Installation
(1) Der Besteller ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine etwa vertragliche Erprobung stattgefunden hat.
(2) Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern, wenn wir unsere Pflicht zur Bestätigung des Mangels ausdrücklich anerkennen.
(3) Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung als erfolgt.
(4) Mit der Abnahme entfällt unsere Haftung für erkennbare Mängel, soweit sich der Besteller nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
§14 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
§15 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der verkauften bzw. installierten Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt sein sollte.
(2) Der Kunde darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen nur soweit verfügen, als sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden sollen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Unternehmer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Gegebenenfalls hat der Unternehmer auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seiner Kunden vorzubehalten. Die durch unserer Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(4) Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung eines Vertragspflicht vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
(5) Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Unternehmer erfolgt stets im Namen und im Auftrag von uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache des Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns ausgelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung in Augsburg.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Augsburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.